Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller:
Söll GmbH
Fuhrmannstr. 6
95030 Hof
Kontakt:
info@soelltec.de
Sicherheitshinweise:
TeichFit
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878
Referenz-Nummer: söl_0008_t
Ausgabedatum: 25.10.2022 Version: 1.0
25.10.2022 (Ausgabedatum) DE (Deutsch) 1/11
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Produktform : Gemisch
Handelsname : TeichFit
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen
Für die Allgemeinheit bestimmt
Hauptverwendungskategorie : Verwendung durch Verbraucher
Verwendung des Stoffs/des Gemischs : Aquaristik
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer
Notrufnummer : 09281 7285 0 (8:30 - 16:30)
Land Organisation/Firma Anschrift Notrufnummer Anmerkung
Schweiz Tox Info Suisse Freiestrasse 16
8032 Zürich
145 (aus dem Ausland:
+41 44 251 51 51)
Auskunft: +41 44 251
66 66
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16
Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen
Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme (CLP) :
GHS07
Signalwort (CLP) : Achtung
Gefahrenhinweise (CLP) : H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise (CLP) : P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 - Augenschutz tragen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.
Weiter spülen.
P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
P402 - An einem trockenen Ort aufbewahren.
Kindergesicherter Verschluss : Nicht anwendbar
Tastbarer Gefahrenhinweis : Nicht anwendbar
2.3. Sonstige Gefahren
Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen : Übermäßige Exposition kann die Atemwege reizen.
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII
Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder
es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es
keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Name Produktidentifikator Konz. Einstufung gemäß Verordnung (EG)
Nr. 1272/2008 [CLP]
Calciumchlorid * x Hydrat CAS-Nr.: 22691-02-7
EG-Nr.: 233-140-8
REACH-Nr: 01-2119494219-28
30 – 40 Eye Irrit. 2, H319
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen : Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt : Haut mit viel Wasser abwaschen. Bei anhaltender Reizung einen Arzt hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt : Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken : Den Mund mit Wasser ausspülen. Reichlich Wasser trinken.
Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Wirkungen nach Augenkontakt : Augenreizung.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver. Schaum.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall : Bei Einwirkung von hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsstoffe freigesetzt
werden, wie Kohlenmonoxid und -dioxid, Rauch, Stickstoffoxide (NOx).
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutz bei der Brandbekämpfung : Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden.
Umgebungsluft-unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
Sonstige Angaben : Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen gemäß den örtlichen
Vorschriften entsorgt werden. Löschwasser nicht ins Abwasser oder in Wasserläufe fließen
lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Notfallmaßnahmen : Verunreinigten Bereich lüften. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
6.1.2. Einsatzkräfte
Schutzausrüstung : Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden.
Weitere Angaben: siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstung".
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern.
Falls das Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt, sind die Behörden zu benachrichtigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren : Das Produkt mechanisch aufnehmen. Staubbildung und -ausbreitung vermeiden.
Sonstige Angaben : Ist eine Wiederverwertung nicht möglich, unter Beachtung der örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Angaben siehe Abschnitt 13.
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung : Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Hygienemaßnahmen : Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Nach Handhabung des Produkts immer die Hände waschen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerbedingungen : An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
An einem trockenen, geschützten Ort lagern, um jede Einwirkung von Feuchtigkeit zu
vermeiden.
Wärme- oder Zündquellen : Beinhaltet keine besondere Brand- oder Explosionsgefahr.
Zusammenlagerungsinformation : Von (starken) Säuren fernhalten.
Lager : Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
8.1.1 Nationale Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition und biologische Grenzwerte
Calciumcarbonat (471-34-1)
Schweiz - Begrenzung der Exposition am Arbeitsplatz
Lokale Bezeichnung Carbonate de calcium / Calciumcarbonat
MAK (OEL TWA) [1] 3 mg/m³ (a)
Anmerkung NIOSH
Rechtlicher Bezug www.suva.ch, 28.03.2022
8.1.2. Empfohlene Überwachungsverfahren
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.1.3. Freigesetzte Luftverunreinigungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.1.4. DNEL- und PNEC-Werte
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.1.5. Control banding
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen:
Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen.
8.2.2. Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
8.2.2.1. Augen- und Gesichtsschutz
Augenschutz:
Sicherheitsbrille
8.2.2.2. Hautschutz
Haut- und Körperschutz:
langärmlige Arbeitskleidung
Handschutz:
Nicht erforderlich bei normaler Handhabung. Bei wiederholter oder andauernder Exposition: Schutzhandschuhe
8.2.2.3. Atemschutz
Atemschutz:
Nicht erforderlich bei normaler Handhabung. Wenn bei der Verwendung inhalative Exposition möglich ist, wird Atemschutzausrüstung empfohlen.
(FFP2)
8.2.2.4. Thermische Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.2.3. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand : Fest
Farbe : Weiß.
Aussehen : Pulver.
Geruch : Nicht verfügbar
Geruchsschwelle : Nicht verfügbar
Schmelzpunkt : > 240 °C
Gefrierpunkt : Nicht anwendbar
Siedepunkt : Nicht verfügbar
Entzündbarkeit : Nicht brennbar.
Explosionsgrenzen : Nicht anwendbar
Untere Explosionsgrenze : Nicht anwendbar
Obere Explosionsgrenze : Nicht anwendbar
Flammpunkt : Nicht anwendbar
Zündtemperatur : Nicht anwendbar
Zersetzungstemperatur : Nicht verfügbar
pH-Wert : ≈ 7
Konzentration der pH-Lösung : 1 %
Viskosität, kinematisch : Nicht anwendbar
Löslichkeit : Material ist teilweise wasserlöslich.
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (Log Kow) : Nicht verfügbar
Dampfdruck : Nicht verfügbar
Dampfdruck bei 50°C : Nicht verfügbar
Dichte : Nicht verfügbar
Relative Dichte : Nicht verfügbar
Relative Dampfdichte bei 20°C : Nicht anwendbar
Partikelgröße : Nicht verfügbar
Partikelgrößenverteilung : Nicht verfügbar
Partikelform : Nicht verfügbar
Seitenverhältnis der Partikel : Nicht verfügbar
Partikelaggregatzustand : Nicht verfügbar
Partikelabsorptionszustand : Nicht verfügbar
Partikelspezifische Oberfläche : Nicht verfügbar
Partikelstaubigkeit : Nicht verfügbar
Sonstige Angaben
9.2.1. Angaben über physikalische Gefahrenklassen
Keine weiteren Informationen verfügbar
9.2.2. Sonstige sicherheitstechnische Kenngrößen
Schüttdichte : 1,218 g/cm³
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Das Produkt ist nicht reaktiv unter normalen Gebrauchs-, Lagerungs- und Transportbedingungen.
10.2. Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Unter normalen Verwendungsbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Keine unter den empfohlenen Lagerungs- und Handhabungsbedingungen (siehe Abschnitt 7).
10.5. Unverträgliche Materialien
Starke Säuren.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Unter normalen Lager- und Anwendungsbedingungen sollten keine gefährlichen Zersetzungsprodukte gebildet werden.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Akute Toxizität (Oral) : Nicht eingestuft
Akute Toxizität (Dermal) : Nicht eingestuft
Akute Toxizität (inhalativ) : Nicht eingestuft
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Nicht eingestuft
pH-Wert: ≈ 7
Schwere Augenschädigung/-reizung : Verursacht schwere Augenreizung.
pH-Wert: ≈ 7
Sensibilisierung der Atemwege/Haut : Nicht eingestuft
Keimzellmutagenität : Nicht eingestuft
Karzinogenität : Nicht eingestuft
Reproduktionstoxizität : Nicht eingestuft
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger
Exposition
: Nicht eingestuft.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter
Exposition
: Nicht eingestuft
Aspirationsgefahr : Nicht eingestuft
TeichFit
Viskosität, kinematisch Nicht anwendbar
11.2. Angaben über sonstige Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Ökologie - Allgemein : Wir verfügen nicht über quantitative Daten über die ökologischen Auswirkungen dieses
Produkts.
Ökologie - Wasser : Das Produkt gilt weder als schädlich für Wasserorganismen noch verursacht es langfristige
Schäden in der Umwelt.
Gewässergefährdend, kurzfristige (akut) : Nicht eingestuft
Gewässergefährdend, langfristige (chronisch) : Nicht eingestuft
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
TeichFit
Persistenz und Abbaubarkeit Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit gelten nicht für anorganische
Substanzen.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.4. Mobilität im Boden
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
TeichFit
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.7. Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Verfahren der Abfallbehandlung : Inhalt/Behälter gemäß den Sortieranweisungen des zugelassenen Einsammlers entsorgen.
Zusätzliche Hinweise : Die Abfallschlüsselnummer kann nicht gemäß dem Europäischen Abfallkatalog (EAK)
bestimmt werden, da sie von der Verwendung des Produkts abhängt. Vom Benutzer sollten
Abfallschlüssel zugewiesen werden, vorzugsweise in Absprache mit den
Abfallentsorgungsbehörden.
R-Code/ D-Code : D10 - Verbrennung an Land
Schweiz - Empfehlungen : Entsorgung nach Technischer Verordnung über Abfälle (TVA), der Verordnung über den
Verkehr mit Abfällen (VeVA) und der Verordnung des UVEK über Listen über den Verkehr mit
Abfällen (LVA).
Schweiz - Abfallkatalog (VeVA) : 20 03 99 - Siedlungsabfälle anderswo nicht genannt
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.1.1. EU-Verordnungen
REACH Anhang XVII (Beschränkungsliste)
Enthält keine Stoffe, die im REACH-Anhang XVII (Beschränkungsbedingungen) gelistet sind
REACH Anhang XIV (Zulassungsliste)
Enthält keine Stoffe, die im REACH-Anhang XIV (Zulassungsliste) gelistet sind
REACH Kandidatenliste (SVHC)
Enthält keine Stoffe, die auf der REACH-Kandidatenliste gelistet sind
PIC-Verordnung (Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung)
Enthält keine Stoffe, die auf der PIC-Liste (Verordnung EU 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien) gelistet sind
POP-Verordnung (Persistente Organische Schadstoffe)
Enthält keine Stoffe, die auf der POP-Liste (Verordnung EU 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe) gelistet sind
Ozon-Verordnung (1005/2009)
Enthält keine Stoffe, die auf der Ozon-Abbau-Liste (Verordnung EU 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen) gelistet sind
Verordnung zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (EU 2019/1148)
Enthält keine Stoffe, die auf der Liste zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (Verordnung EU 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von
Ausgangsstoffen für Explosivstoffe) gelistet sind
Drogenausgangsstoff-Verordnung (EC 273/2004)
Enthält keine Stoffe, die auf der Drogenausgangsstoff-Liste (Verordnung EG 273/2004 über die Herstellung und das Inverkehrbringen bestimmter
Substanzen, die bei der unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen verwendet werden) gelistet sind
15.1.2. Nationale Vorschriften
Deutschland
Beschäftigungsbeschränkungen : Beschränkungen gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG) beachten.
Beschränkungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beachten.
Nationale Vorschriften : Bedingungen gemäß Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beachten.
Wassergefährdungsklasse (WGK) : WGK 1, Schwach wassergefährdend (Einstufung nach AwSV, Anlage 1).
Lagerklasse (LGK, TRGS 510) : LGK 10-13 - Sonstige brennbare und nicht brennbare Stoffe.
Zusammenlagerung nicht erlaubt für : LGK 1, LGK 5.1A, LGK 6.2, LGK 7.
Zusammenlagerung eingeschränkt erlaubt für : LGK 2A, LGK 3, LGK 4.1A, LGK 4.2, LGK 4.3, LGK 5.1B, LGK 5.1C, LGK 5.2, LGK 6.1A, LGK 6.1B.
Zusammenlagerung erlaubt für : LGK 2B, LGK 4.1B, LGK 6.1C, LGK 6.1D, LGK 8A, LGK 8B, LGK 10, LGK 11, LGK 12, LGK 13,
LGK 10-13.
Störfall-Verordnung (12. BImSchV) : Unterliegt nicht der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme:
ADN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ATE Schätzwert der akuten Toxizität
BCF Biokonzentrationsfaktor
BLV Biologischer Grenzwert
BOD Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB)
COD Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)
DMEL Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung
EG-Nr. Europäische Gemeinschaft Nummer
EC50 Mittlere effektive Konzentration
EN Europäische Norm
IARC Internationale Agentur für Krebsforschung
IATA Verband für den internationalen Lufttransport
IMDG Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport
LC50 Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Konzentration
LD50 Für 50 % einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis)
LOAEL Niedrigste Dosis mit beobachtbarer schädlicher Wirkung
NOAEC Konzentration ohne beobachtbare schädliche Wirkung
NOAEL Dosis ohne beobachtbare schädliche Wirkung
NOEC Höchste geprüfte Konzentration ohne beobachtete schädliche Wirkung
OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OEL Arbeitsplatzgrenzwert
PBT Persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff
PNEC Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RID Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
SDB Sicherheitsdatenblatt
STP Kläranlage
ThSB Theoretischer Sauerstoffbedarf (ThSB)
TLM Median Toleranzgrenze
VOC Flüchtige organische Verbindungen
CAS-Nr. Chemical Abstract Service - Nummer
N.A.G. Nicht Anderweitig Genannt
vPvB Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
ED Endokrinschädliche Eigenschaften
Vollständiger Wortlaut der H- und EUH-Sätze:
Eye Irrit. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitsdatenblatt (SDB), EU
Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissen und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit und
Umweltbedingungen beschreiben. Sie dürfen also nicht als Garantie für spezifische Eigenschaften des Produktes ausgelegt werden.