Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller:
Söll GmbH
Fuhrmannstr. 6
95030 Hof
Kontakt:
info@soelltec.de
Sicherheitshinweise:
Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 2015/830 Seite 1 von 7
Ausstellungsdatum: 25.08.2020 Ersatz für das Datenblatt von: 03.07.2020
"*" Änderungen gegenüber Vorläufer, n.a. = nicht anwendbar, n.v. = nicht verfügbar
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
*
Handelsname: AlgoSol forte
Sommer AlgenStop
SpringbrunnenKlar
AlgenFrei
ZierbrunnenKlar
AlgoSol
Frühjahrs AlgenStop
Kupfersulfat Pentahydrat
Artikel - Nr.: n.v.
Rezeptur - Nr.: BG-F-KUPFERSULFAT-50-2
Zulassungsnummer: DE-0013264-00-0000-2
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Identifizierte Verwendungen: Teichpflege / Aquaristik / Pool / Spa
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.3.1 Anschrift des Herstellers / Lieferanten:
Söll GmbH, Fuhrmannstr. 6, 95030 Hof, Germany
Telefon: +49 - 9281-72850, Telefax: +49 – 9281-1011, E-Mail: info@soelltec.de
1.3.2 Verantwortlich für das Datenblatt:
CoSiChem AG, Ernst-Lemmer-Straße 23, D - 35041 Marburg, info@cosichem.de
1.4 Notrufnummer
Notfall - Telefon des Herstellers / Lieferanten Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen
Telefon: +49 - 9281-72850 (8:30 – 16:30) Telefon: +49 761 19240 (Deutschland)
Telefon: +43 1 406 43 43 (Österreich)
Telefon: +32 70 245 245 (Belgien)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Aquatic Chronic 2; H411
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungspflichtig nach Verordnung (EG) 1272/2008: Ja.
Sind Ausnahmen anwendbar: Nein.
Signalwort: n.a. Gefahrenpiktogramme:
Bestandteil(e):
H - Sätze:
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P - Sätze:
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501: Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Besondere Kennzeichnungen: Leere Behälter können über den Hausmüll entsorgt werden.
Obige Kennzeichnung gilt bei Abgabe an privaten Endverbraucher.
2.3 Sonstige Gefahren
Kann bei empfindlichen Personen Haut- und Augenreizungen verursachen.
Kann beim Verschlucken schädlich sein.
Diese Mischung enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet sind.
Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemässer Handhabung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen
werden.
Mögliche toxische Wirkung auf Fische und Plankton / wirbellose Tiere.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
n.a.
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Gemisch / Mischung; Wässrige Lösung von Bioziden
Inhaltsstoffe:
Bezeichnung
CAS - Nr. Index - Nr. EG - Nr. REACH - Nr.
Gefahrenkodierung / H - Sätze
m% -
Bereich
Kupfersulfat Pentahydrat
7758-99-8 029-004-00-0 231-847-6 01-2119520566-40-xxx
Acute Tox. 4; H302 / Eye Dam. 1; H318 / Aquatic Acute 1; H400; M=10 / Aquatic Chronic 1; H410
0,28 -
0,95%
Wortlaut der H - Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
m% - Bereich: x – y ≜ x ≥ – < y
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.1 Nach Einatmen:
Nach Einatmen der Brandgase oder Zersetzungsprodukte im Unglücksfall an die frische Luft gehen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.1.2 Nach Hautkontakt:
Mit Wasser abspülen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.1.3 Nach Augenkontakt:
Nach Augenkontakt, Kontaktlinsen entfernen.
Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.1.4 Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen.
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine bekannt.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.1.1 Geeignete Löschmittel:
Trockenlöschmittel, CO2, Sprühwasser oder "Alkohol"-Schaum verwenden.
5.1.2 Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Keine.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall kann freigesetzt werden: Atembarer Staub, Schwefeloxide.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
5.3.1 Besondere Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät anlegen. Dicht schließender Chemieschutzanzug.
5.3.2 Zusätzliche Hinweise:
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Siehe Kapitel 8.2.2
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Nicht in Oberflächengewässer gelangen lassen.
Verunreinigung des Grundwassers durch das Material vermeiden. Wenn größere Mengen verschütteten
Materials nicht eingedämmt werden können, sollen die lokalen Behörden benachrichtigt werden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand, Universalbindemittel, Sägemehl).
Aufschaufeln und in geeignete Behälter zur Entsorgung bringen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Keine.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1 Hinweise zum sicheren Umgang:
Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Gebrauchsanweisung auf dem Etikett beachten. Biozide sicher verwenden.
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
Nicht zusammen mit starken Basen verwenden.
7.1.2 Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.2.1 Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren.
Eindringen in den Untergrund vermeiden. In einem Auffangraum lagern.
Bei Temperaturen zwischen 4°C und 25°C aufbewahren. Gegen Frost schützen.
7.2.2 Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit starken Basen aufbewahren.
7.2.3 Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Für angemessene Lüftung sorgen.
7.3 Spezifische Endanwendungen
n.v.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Bezeichnung des Stoffes Überwachungswert
AGW sind der TRGS 900 entnommen
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Geeignete technische Steuereinrichtungen
Für angemessene Lüftung sorgen.
8.2.2 Individuelle Sicherheitsmaßnamen
8.2.2a Atemschutz: Nicht erforderlich bei bestimmungsgemäßem Umgang.
8.2.2b Handschutz: Wiederholte oder andauernde Einwirkung: Schutzhandschuhe gemäss EN 374.
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern
auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller
unterschiedlich. Bitte Angaben des Handschuhlieferanten in Bezug auf Durchlässigkeit
und Durchbruchzeit beachten. Auch die spezifischen, ortsbezüglichen Bedingungen,
unter welchen das Produkt eingesetzt wird, in Betracht ziehen, wie Schnittgefahr, Abrieb
und Kontaktdauer.
8.2.2c Augenschutz: Bei Spritzkontakt: Schutzbrille
8.2.2d Körperschutz: Nein.
8.2.2e Sonstiges: Tragezeitbegrenzung beachten.
8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:
n.v.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.1.1 Form: flüssig *Farbe: Verschiedene
(rot / blau)
Geruch: geruchlos
Geruchsschwelle: n.v.
9.1.2 pH - Wert, unverdünnt: ~ 2
pH - Wert, 1%ig in Wasser: n.v.
9.1.3 Siedepunkt / Siedebereich (°C): ~100, Schmelzpunkt / Schmelzbereich (°C): n.a.
9.1.4 Flammpunkt (°C): n.v., im geschlossenen Tiegel
9.1.5 Entzündlichkeit (EG A10 / A13): Nein.
9.1.6 Zündtemperatur (°C): n.a.
9.1.7 Selbstentzündlichkeit (EG A16): n.a.
9.1.8 Brandfördernde Eigenschaften: Nein.
9.1.9 Explosionsgefahr: Keine.
9.1.10 Explosionsgrenzen (Vol.%) untere: n.a., obere: n.a.
9.1.11 Dampfdruck: n.v.
Dampfdichte (Luft = 1): n.v.
9.1.12 Dichte (g/ml): ~ 1
9.1.13 Löslichkeit (in Wasser): mischbar
9.1.14 Verteilungskoeffizient, n - Oktanol / Wasser: n.v.
9.1.15 Viskosität: n.v.
9.1.16 Lösemittelgehalt (Gew.%): n.a.
9.1.17 Thermische Zersetzung (°C): n.v.
9.1.18 Verdunstungszahl: n.v.
9.2 Sonstige Angaben
n.v.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Keine Information verfügbar.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine besonders zu erwähnenden Gefahren.
10.5 Unverträgliche Materialien
Unverträglich mit Basen.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Einatmen: n.v.
Verschlucken: n.v.
Hautkontakt: n.v.
Ätz - / Reizwirkung auf die Haut: Gering
schwere Augenschädigung / - reizung: Gering
Sensibilisierung der Atemwege / Haut: Nein.
Keimzell-Mutagenität: n.v.
Karzinogenität: n.v.
Reproduktionstoxizität: n.v.
spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger
Exposition:
n.v.
spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter
Exposition:
n.v.
Aspirationsgefahr: n.v.
11.1.1 –
11.1.11
Erfahrungen aus der Praxis
n.v.
11.1.12 Erfahrungen aus der Praxis
Einstufungsrelevante Beobachtungen:
Keine.
Sonstige Beobachtungen:
Keine.
Die Einstufung der Zubereitung erfolgte nach dem Berechnungsverfahren.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine Umweltbeeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Produkt: EC50/48Std./Daphnia = 36 mg / l (OECD 202)1)
(Die angeführte Information beruht auf Daten für ähnliche Produkte).
Kupfersulfat: LC50/96Std./Elritze = 193 μg / l2)
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Die Methoden zur Beurteilung der biologischen Abbaubarkeit sind bei anorganischen Substanzen nicht
anwendbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
n.v.
12.4 Mobilität im Boden
n.v.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Diese Mischung enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet sind.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
12.6.1 CSB - Wert, mg/g: n.v.
12.6.2 BSB5 - Wert, mg/g: n.v.
12.6.3 AOX - Hinweis: Nicht zutreffend.
12.6.4 Ökologisch bedeutsame Bestandteile: Kupfersulfat
12.6.5 Andere schädliche Wirkungen: Nicht zutreffend.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
13.1.1 Empfehlung: D10 Abfallschlüssel - Nr.: 06 03 13
Die Abfallschlüsselnummer soll in Absprache mit dem
Verbraucher, dem Hersteller und dem Entsorger
festgelegt werden.
Zusätzlich örtliche behördliche Vorschriften beachten.
13.1.2 Für ungereinigte Verpackungen
Empfehlung: Mit geeignetem Reinigungsmittel spülen. Sonst wie Produktreste.
Sicherer Umgang: Wie für Produktreste.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
15.1.1 Beschäftigungsbeschränkung nach MuSchG / JArbSchG beachten: Nein.
15.1.2 Aufbewahrungspflicht nach § 8 (6) GefStoffV beachten: Nein.
15.1.3 Störfallverordnung beachten: Ja.
15.1.4 Technische Anleitung Luft: Klasse Ziffer Anteil m%
III 5.2.2 < 1
15.1.5 Wassergefährdungsklasse: 2 ; Einstufung nach AwSV
15.1.6 Lagerklasse: 12
15.1.7 Regelungsbereich der TRGS 510 beachten: Nein.
15.1.8 Regelungsbereich des WRMG beachten: Nein.
15.1.9 Sonstige zu beachtende Vorschriften: BiozidV
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung :
n.a.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
H - Sätze aus Kapitel 3
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Quelle:
1) Daphnia immobility test (Daphnia magna) according to OECD Guideline 202: DAC17001, VITO ABS, Belgium
2) REACH-Dossier Kupfersulfat
Dieses Datenblatt wurde gemäß EU-Verordnung 2015/830 erstellt.
Die Angaben basieren auf dem Stand der Kenntnisse und Erfahrungen am Ausstellungsdatum, sie haben
nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen. Sie dürfen weder geändert, noch auf andere Produkte
übertragen werden. Vervielfältigung im unveränderten Zustand ist erlaubt.
Ausgestellt durch: CoSiChem AG, Ernst-Lemmer-Straße 23, D - 35041 Marburg, info@cosichem.de, +49-6421-886563
Daten - Eingang: 28.08.2018, $söl_0226_0227_0228_0229_0230